All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Aner­ken­nung der Verkaufs‑, Lie­fe­rungs- Zahlungsbedingungen
Auf­trä­ge wer­den von uns nur zu den nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen ange­nom­men und aus­ge­führt. Anders lau­ten­de all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trags­ge­bers sind nur ver­bind­lich, wenn wir sie für das jewei­li­ge Geschäft schrift­lich bestä­tigt haben.

Angebote/Aktionen
Unse­re Angebote/Aktionen sind frei­blei­bend und wer­den erst durch unse­re schrift­li­che Annah­me verbindlich.

Prei­se
Unse­re Prei­se ver­ste­hen sich inklu­si­ve 19 % der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer.

Lie­fer­zei­ten
kurz­fris­tig laut ent­spre­chen­der Auf­trags­be­stä­ti­gung nach Zahlungseingang.
Im Ange­bot ent­hal­te­ne Lie­fer­fris­ten sind unver­bind­lich. Die Lie­fer­zeit kann sich ver­län­gern bei Ein­tre­ten höhe­rer Gewalt, Streik und Aus­sper­rung, sowie bei unvor­her­ge­se­he­nen Hin­der­nis­sen, die außer­halb unse­res Ein­fluss­be­rei­ches lie­gen. Im Ver­zugs­fall hat uns der Bestel­ler eine ange­mes­se­ne Nach­frist ein­zu­räu­men. Eine uns bekannt gewor­de­ne Ver­schlech­te­rung der Ver­mö­gens- oder Liqui­di­täts­la­ge des Bestel­lers berech­tigt uns zum Rück­tritt vom Vertrag.

Erfül­lungs­ort ist Wup­per­tal. Die Gefahr geht mit der Ablie­fe­rung der Ware an den Spe­di­teur oder Fracht­füh­rer auf den Bestel­ler über.

Zah­lungs­be­din­gun­gen
Vor­aus­kas­se per Überweisung.

Eigen­tums­vor­be­halt
Die gelie­fer­te Ware ver­bleibt bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung aller Rech­nun­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit dem Bestel­ler unser Eigen­tum. Der Bestel­ler ist, solan­ge er sich nicht in Ver­zug oder in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten befin­det, zur Ver­äu­ße­rung der Ware im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­ver­kehr berech­tigt. Ver­äu­ßert er die in unse­rem Vor­be­halts­ei­gen­tum ste­hen­den Waren, wer­den die durch die Ver­äu­ße­rung ent­ste­hen­den For­de­run­gen schon jetzt an uns abge­tre­ten, ohne dass es im Fal­le der Ver­äu­ße­rung einer aus­drück­li­chen Bestä­ti­gung durch uns bedarf. Der Bestel­ler darf unse­re Waren vor der Bezah­lung weder ver­pfän­den noch zur Siche­rung über­eig­nen. Bei Pfän­dung, sowie Beschlag­nah­me hat er uns unver­züg­lich zu benachrichtigen.

Män­gel­rü­gen
Bean­stan­dung unse­rer Lie­fe­run­gen bezüg­lich Qua­li­tät und Men­ge wer­den nur aner­kannt, wenn sie unver­züg­lich, spä­tes­tens 8 Tage nach Emp­fang der Ware bei uns ein­ge­hend, schrift­lich gel­tend gemacht wer­den. Von uns aner­kann­te Män­gel wer­den nach unse­rer Wahl ent­we­der durch Nach­bes­se­rung, Ersatz­lie­fe­rung, Wand­lung oder Min­de­rung regu­liert. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Bestel­lers, ins­be­son­de­re auf Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung oder für Fol­ge­schä­den, sind ausgeschlossen.

Gerichts­stand
Bei allen sich aus einem Ver­trags­ver­hält­nis erge­ben­den Strei­tig­kei­ten ist, wenn der Bestel­ler Voll­kauf­mann oder auch eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts ist, der Gerichts­stand Wup­per­tal. Für unse­re Ver­trä­ge gilt deut­sches Recht.